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Streamripping von Plattformen wie YouTube & Co. legal?

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Viele Nutzer laden Musikvideos von Streaming Plattformen wie YouTube, Spotify oder Deezer mittels Streamripping auf ihren Rechner. Doch ist dies überhaupt erlaubt?

Streamripping von Plattformen wie YouTube & Co. legal? © Benjamin-Duda-Fotolia

Streamripping von Plattformen wie YouTube & Co. legal? © Benjamin-Duda-Fotolia

Was ist unter Streamripping zu verstehen?

Nicht jeder Nutzer begnügt sich mit dem Anschauen von Musikvideos oder auch Filmen auf Streaming-Portalen. Manche möchten es gerne auf ihrem Rechner zur Verfügung haben. Dazu greifen sie auf Streamripping zurück. Hierzu wandeln sie das begehrte Video mittels eines Converters in eine MP3 oder MP4 Datei um. Diese downloaden sie dann auf Ihren Rechner oder ihr Smartphone. So etwas ist etwa mit Youtube-mp3.org, Share-tube.eu oder wondershare möglich.

Stellt Streamripping eine Urheberrechtsverletzung dar?

Ob der Download von Musik aus Streaming Plattformen eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist durch die Gerichte noch nicht geklärt. Zumindest der besonders beliebte private Download aus YouTube ist jedoch unbedenklich. Denn er ist vom Recht auf Privatkopie nach § 53 UrhG gedeckt. Demgegenüber können sich Nutzer nicht auf eine Privatkopie berufen, wenn die Musik aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt. Hiervon ist jedoch zumindest bei YouTube nicht auszugehen. Ebenso wenig darf ein Kopierschutz geknackt werden. Diesen gibt es jedenfalls bei YouTube nicht.

Fazit:

Nutzer sollten am besten nur Musik von YouTube mittels Streamripping herunterladen. Vor allem sollten sie darauf achten, dass sie nicht aus Versehen Musik von einer Filesharing-Plattform herunterladen. Denn hier begehen sie auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletzung. Sie müssen dann mit einer teuren Abmahnung wegen Filesharing rechnen. Hierzu gehören auch Popcorn Time und IsoPlex. Im Falle einer Abmahnung sollten sich Nutzer an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.(HAB)

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