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EU-Kommission fordert Portabilität und zeitgemäßes Urheberrecht

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Die EU-Kommission will ein zeitgemäßes EU-Urheberrecht für das Digitalzeitalter und ein Recht auf Portabilität auf den Weg bringen.

Der nun vorgelegte Vorschlag beinhaltet einige Änderungen: Zu den geplanten Änderungen gehört eine Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität. Momentan können Europäer Online-Dienste für Filme, Sportsendungen, Musik, e-Bücher oder Spiele, für die sie in ihrem Heimatland bezahlt haben, häufig auf Reisen in der EU nicht nutzen. Nach den Plänen der Kommission sollen diese Beschränkungen künftig beseitigt werden. Bewohner der EU sollen dann ihre zuhause erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte auf Reisen mitnehmen können. Konkret bedeutet dies, dass z. B. Streaming-Dienste künftig auch in anderen Ländern ausser dem Heimatland genutzt werden können.

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Portabilität als EU-Verbraucherrecht

Ab 2017 soll die Portabilität dann als neues EU-Verbraucherrecht realisiert sein. Da es sich um einen Verordnungsvorschlag handelt, wird dieses Recht nach der Verabschiedung direkt in allen 28 EU-Mitgliedstaaten gelten, so die Meldung der EU-Kommission weiter.

Modernes EU-Urheberrecht

Zudem fordert die Kommission ein modernes EU-Urheberrecht. Generell wolle man dafür sorgen, dass alle Europäer Zugang zu einem breiten Angebot an rechtmäßigen Inhalten haben und dass gleichzeitig Autoren und andere Rechteinhaber besser geschützt werden und eine gerechte Vergütung erhalten. Außerdem sollen die Schlüsselbereiche Bildung, Kultur, Forschung und Innovation von moderneren und europäischeren Rahmenbedingungen profitieren, so die Meldung weiter.

Text- und Data-Mining stärken

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, sagte dazu: „Unser Ziel ist es, den Menschen einen breiteren Zugang zu kulturellen Inhalten zu ermöglichen und die Urheber zu unterstützen. Außerdem wollen wir die europäische Forschung und Entwicklung z. B. mit Techniken wie Text- und Data-Mining stärken. Der digitale Binnenmarkt ist das wegweisende Konzept, mit dem Europa seinen Platz im Digitalzeitalter behaupten will, und heute nehmen wir seine Verwirklichung in Angriff.“

Ferner schlägt die Kommission neue Vorschriften vor, um den Schutz der europäischen Verbraucher beim Online-Einkauf zu verbessern und die Unternehmen beim grenzüberschreitenden Verkauf zu unterstützen. Zusammen sind dies die ersten Legislativvorschläge, die im Zuge der im Mai vorgestellten Strategie für den digitalen Binnenmarkt unterbreitet werden.

Aktionsplan mit vier Säulen

Der Aktionsplan für ein modernes und europäischeres Urheberrecht beruht auf vier Säulen. Eine Säule ist dabei die bereits erwähnte Portabilität. Zudem soll es Ausnahmen vom Urheberrecht für eine innovative und inklusive Gesellschaft geben und zudem ein gerechterer Markt geschaffen werden bei dem u. a. überprüft werden soll, ob die Gewinne aus der Online-Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gerecht aufgeteilt werden. darüber hinaus soll die Piraterie künftig mehr bekämpft werden.

Generell soll ein langfristiges Konzept für das Urheberrecht auf den Weg gebracht werden. Die wirksame und einheitliche Anwendung des Urheberrechts in der gesamten EU durch nationale Gesetzgeber und Gerichte soll genauso wichtig sein wie die Vorschriften selbst. Zwar seien momentan nicht alle Voraussetzungen gegeben, um eine vollständige EU-weite Urheberrechtsangleichung mit einem einzigen Urheberrechtsgesetz und einem einheitlichen Urheberrechtstitel zu erwägen, dies sollte aber ein erstrebenswertes Ziel für die Zukunft bleiben, so die Meldung weiter. (COH)

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