IsoPlex gibt sich – zumindest auf den ersten Blick – als Streaming-Plattform aus. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: Es handelt sich um einen Filesharing Dienst. Die ahnungslosen Nutzer erhalten daher eine kostspielige Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Achtung bei „Streaming“ Dienst IsoPlex: Teure Abmahnung droht!© MS-Fotodesign-Fotolia
Streaming wird bei IsoPlex nur vorgetäuscht
IsoPlex arbeitet nach einem ähnlichen Prinzip, wie die bereits bekannte Plattform Popcorn Time, dem Ableger Porn Time sowie die Spotify Alternative Aurous. Es handelt sich um keinen reinen Streaming Dienst, über den sich die Nutzer Videos gewöhnlich unbedenklich ansehen können. Vielmehr werden die geladenen Musikstücke gleichzeitig über eine Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten. Durch dieses sogenannte Filesharing wird eine Urheberrechtsverletzung begangen. Das machen sich geschäftstüchtige Abmahnanwälte zunutze und verlangen Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz wobei die Forderungen üblicherweise im dreistelligen Bereich liegen.
IsoPlex & Co.: Haftung trotz Unwissenheit
Tragischerweise können die Nutzer von IsoPlex nicht auf Ihre mangelnde Kenntnis dieser Funktionsweise berufen. Das kommt daher, dass das deutsche Urheberrecht für das illegale Verbreiten von Raubkopien eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Unwissenheit schützt hier also nicht vor teuren Abmahnungen, bei denen zumindest eine Summe im dreistelligen Bereich gefordert wird.
Vorsicht vor angeblichen Streaming-Angeboten im Internet
Internet Nutzer sollten bei vermeintlichen Streaming Angeboten im Internet sehr vorsichtig sein und sich zunächst genau das Kleingedruckte in Form der Nutzungsbedingungen durchlesen. Gerade in letzter Zeit kommt es immer mehr Mode, dass sich diese Dienste als Mogelpackung erweisen. In Wirklichkeit handelt es sich um illegales Filesharing. Dienste wie IsoPlex, Aurous oder Popcorn Time sollten daher gemieden werden. Zuweilen gelangen Nutzer beim Googeln überraschend auf solche Plattformen. Wer darauf hereingefallen ist und eine Abmahnung erhält, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Keinesfalls sollte vorschnell die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.(HAB)
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